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Häufig gestellte Fragen — Arbeitnehmer

Finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Bewerbungsprozess für Saisonarbeit.

Die Arbeitsmonate hängen von der Ernte und dem jeweiligen Land ab. In Norwegen dauert die Hauptsaison für Beeren und Gemüse meist von Mai bis Oktober. In Deutschland konzentriert sich die kurzfristige Saisonarbeit (90 Tage) oft auf Spargel im April/Mai oder Sommerbeeren von Juni bis August. Sie werden einem Vertrag zugewiesen, der in diese Zeitfenster passt.

Die Dauer einer Beschäftigung hängt von den Visabestimmungen des Landes und der jeweiligen Erntesaison ab. In Norwegen erlaubt eine Arbeitserlaubnis für Saisonarbeit eine Beschäftigung von bis zu 6 Monaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten. In Deutschland sind die meisten Saisonverträge für kurzfristige Beschäftigungen ausgelegt, die auf maximal 90 Tage (ca. 3 Monate) innerhalb von 180 Tagen begrenzt sind.

Das Mindestalter für Saisonarbeitskräfte aus Thailand und Vietnam beträgt 18 Jahre. Zum Zeitpunkt der Visumantragstellung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Es gibt im Allgemeinen kein festgelegtes „Höchstalter“, vorausgesetzt, die Arbeitskraft ist körperlich fit und in der Lage, anspruchsvolle landwirtschaftliche Tätigkeiten wie Ernte- und Feldarbeit auszuführen.

Es gibt kein offizielles Höchstalter, das von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt wurde. Da Saisonarbeit in der Landwirtschaft jedoch körperlich sehr anstrengend ist (Bücken, Heben, Arbeit im Freien), müssen Bewerber körperlich belastbar sein. Zudem haben unsere Versicherungsanbieter für thailändische und vietnamesische Arbeitskräfte oft spezielle Bedingungen oder höhere Prämien für Personen über 60 Jahre.

In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde (brutto). Dies gilt auch für Akkordarbeit. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos direkt auf Ihr Bankkonto, in der Regel monatlich. Sie benötigen ein deutsches oder europäisches Bankkonto. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht zulässig, um Transparenz und die Einhaltung der Sozialversicherungsgesetze zu gewährleisten.

Ihr Lohn wird elektronisch per Banküberweisung ausgezahlt. Aus Gründen der Transparenz und Sicherheit sind Barzahlungen in der Regel nicht vorgesehen. In Deutschland muss der Lohn auf ein Euro-Bankkonto überwiesen werden. Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei Bedarf bei der Eröffnung eines Basiskontos. Das deutsche Gesetz garantiert, dass Ihr Lohn (einschließlich Akkordboni) im Monatsdurchschnitt niemals unter den Mindestlohn von 13,90 € fällt.

Ja, absolut. In Deutschland ist die Gleichstellung der Geschlechter gesetzlich verankert. Seit Juni 2026 gelten zudem noch strengere EU-Richtlinien zur Lohntransparenz, die sicherstellen, dass Männer und Frauen für die gleiche Arbeit exakt dasselbe verdienen. Landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland heißen Bewerber aller Geschlechter willkommen; entscheidend sind Ihre Einsatzbereitschaft und Ihre körperliche Eignung für die jeweilige Aufgabe.

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche, also etwa 160–170 Stunden pro Monat. Während der Haupterntezeit kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Tag erhöht werden, sofern der Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten wird. Da Sie in Deutschland oft nur 90 Tage arbeiten, wird die Zeit intensiv genutzt. Überstunden müssen gemäß dem Mindestlohngesetz (13,90 €/Std. ab 2026) genau dokumentiert und vergütet werden.

In der Regel ja. Deutsche Landwirte dürfen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung vom Bruttolohn abziehen, sofern dies im Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart wurde. Für 2026 gibt es gesetzliche Höchstbeträge für diese Sachbezüge, um sicherzustellen, dass Ihnen genug Nettolohn zum Leben bleibt. Die Unterkunft muss von "mittlerer Art und Güte" sein. Gemäß unserem Ethical Pledge ist es dem Arbeitgeber untersagt, mit der Vermietung der Unterkunft an Sie einen Gewinn zu erzielen.

Ja, Sie sind umfassend abgesichert. In Deutschland unterliegen Sie in der Regel der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei kurzfristigen Beschäftigungen (bis zu 90 Tage) schließt Ihr Arbeitgeber eine spezielle Erntehelfer-Versicherung für Sie ab. Diese übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Unfällen. Der Versicherungsschutz ist für Sie gesetzlich garantiert.

Ja, das ist sichergestellt. Bereits vor Ihrer Abreise werden Ihnen alle Vertragsdetails von unseren Teams in Bangkok oder Hanoi auf Thai bzw. Vietnamesisch erklärt. In Deutschland sind Arbeitgeber seit Januar 2026 gesetzlich verpflichtet, Sie über kostenlose Beratungsstellen (wie „Faire Integration“) zu informieren, die Beratung in Ihrer Muttersprache anbieten. Zudem steht Ihnen unsere interne Hotline jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.

Nein, für die saisonale Beschäftigung in der Landwirtschaft sind keine Deutschkenntnisse gesetzlich vorgeschrieben. Die Verständigung auf den Betrieben erfolgt meist auf Englisch oder über zweisprachige Vorarbeiter. Da die Arbeit oft in internationalen Teams stattfindet, ist ein grundlegendes Verständnis von Englisch hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich für die Erteilung des Visums.

In den meisten Fällen reisen Sie in einer organisierten Gruppe. Wir koordinieren die Flüge so, dass Sie gemeinsam mit anderen Arbeitskräften aus Ihrem Heimatland ankommen. Nach der Landung in Deutschland werden Sie als Gruppe abgeholt und zum Landwirtschaftsbetrieb gebracht. Auch vor Ort arbeiten und leben Sie meist in Teams, sodass Sie sich gegenseitig unterstützen können und nicht allein sind.

Deutschland hat 2026 den Schutz für Saisonkräfte massiv verschärft. Der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) prüft regelmäßig die Einhaltung des Mindestlohns von 13,90 € und die Qualität der Unterkünfte. Zudem verpflichtet unser Ethical Pledge alle Arbeitgeber zur absoluten Transparenz. Über unsere App haben Sie jederzeit Zugriff auf eine Hotline in Ihrer Muttersprache sowie auf externe Beratungsstellen wie „Faire Integration“, die Sie bei rechtlichen Problemen kostenlos unterstützen.

Nein. Gemäß den ethischen Rekrutierungsstandards 2026 ist es untersagt, von Arbeitskräften Gebühren für die Arbeitsvermittlung zu verlangen. Der Arbeitgeber trägt die Kosten für die Rekrutierung, das Visum und die Flugtickets. Sie müssen lediglich für Ihre persönlichen Dokumente (z. B. Reisepass) aufkommen. Sollte ein Vermittler Geld von Ihnen verlangen, um Ihnen einen Arbeitsplatz zu garantieren, melden Sie dies bitte umgehend über unsere Hotline.

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