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Häufig gestellte Fragen — Arbeitgeber

Finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Einstellung und Verwaltung von Saisonarbeitnehmern.

Ja. Für Nicht-EU-Staatsangehörige erfolgt die Anwerbung in der Regel über spezifische Vermittlungsabsprachen zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Arbeitsministerium des Partnerlandes (Thailand/Vietnam).

Der gesetzliche bundesweite Mindestlohn gilt für alle Saisonkräfte. Akkordlöhne sind nur zulässig, wenn der daraus resultierende tatsächliche Stundenlohn den gesetzlichen Mindestlohn erreicht oder überschreitet.

Die kurzfristige Beschäftigung ist in der Regel auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Dies ist die zeitliche Grenze, um die Befreiung von der deutschen Sozialversicherung aufrechtzuerhalten.

Der gesamte Prozess von der Rekrutierung bis zur Einreise dauert in der Regel 3 bis 4 Monate. Die Bearbeitungszeit bei den deutschen Behörden (Bundesagentur für Arbeit und Botschaft) liegt normalerweise bei 8 bis 12 Wochen, nachdem der Antrag vollständig eingereicht wurde. Da Termine bei VFS Global in Thailand oder Vietnam oft im Voraus gebucht werden müssen, empfehlen wir dringend, das Verfahren mindestens 4 Monate vor dem geplanten Arbeitseinsatz einzuleiten, um Verzögerungen bei der Ernte zu vermeiden.

Unsere Agentur arbeitet nach dem „Arbeitgeber-Zahlt-Prinzip“, um die Einhaltung der Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und deutscher Gesetze sicherzustellen. Wir erheben von den Arbeitskräften keine Gebühren für die Vermittlung. Stattdessen berechnen wir dem Arbeitgeber eine feste Servicepauschale pro Arbeitskraft. Diese deckt die Rekrutierung, die automatisierte Visumbearbeitung und das Dokumentenmanagement ab. Die Gebühr wird in der Regel geteilt: Eine Anzahlung bei Unterzeichnung des Arbeitsangebots und der Restbetrag nach Erteilung des Visums.

Das Dashboard enthält einen Logistik-Tracker. Sobald unsere Mitarbeiter die Flugdaten bestätigen, sehen Sie die Ankunftszeit und Flugnummer in Ihrem Portal. Sie erhalten außerdem 24 Stunden vor der Landung eine Benachrichtigung.

Ja. Sie können die Arbeitskräfte am Saisonende bewerten. Unser System priorisiert Einladungen für "Wiederkehrer", die Sie gut bewertet haben, was das Visumsverfahren in den Folgejahren erheblich beschleunigt.

Das Mindestalter für Saisonarbeitskräfte aus Thailand und Vietnam beträgt 18 Jahre. Zum Zeitpunkt der Visumantragstellung muss das 18. Lebensjahr vollendet sein. Es gibt im Allgemeinen kein festgelegtes „Höchstalter“, vorausgesetzt, die Arbeitskraft ist körperlich fit und in der Lage, anspruchsvolle landwirtschaftliche Tätigkeiten wie Ernte- und Feldarbeit auszuführen.

Es gibt kein offizielles Höchstalter, das von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt wurde. Da Saisonarbeit in der Landwirtschaft jedoch körperlich sehr anstrengend ist (Bücken, Heben, Arbeit im Freien), müssen Bewerber körperlich belastbar sein. Zudem haben unsere Versicherungsanbieter für thailändische und vietnamesische Arbeitskräfte oft spezielle Bedingungen oder höhere Prämien für Personen über 60 Jahre.

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